Diese Übersetzung der Pressemitteilung: World
Wide Web Consortium Clears Patent Hurdle for Web Privacy ist ein Service
für unsere deutschen Leser. Die Datumsangaben entsprechen nicht dem Zeitpunkt
der Veröffentlichung in Deutschland.
Übersetzung: Ursula Bernhard
http://www.w3.org/ -- 28. Oktober 1999 -- Um eine hohe Hürde für die Einführung von Techniken zur Verbesserung des Datenschutzes im Web zu beseitigen, hat das World Wide Web Consortium (W3C) ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das feststellt, dass die Platform for Privacy Preferences (P3P)-Technik nicht das von der Intermind Corporation gehaltene Patent verletzt. P3P ermöglicht den Web-Sites die Information der Benutzer über ihre Datenschutzpraxis und gibt Benutzern mehr Kontrolle über die Verwendung ihrer personenbezogenen Informationen im Web. Die breite Einführung P3P-konformer Techniken war gefährdet, als der Patentinhaber versuchte, für auf der P3P-Spezifikation basierende Produkte oder Dienstleistungen Patentgebühren zu verlangen, obwohl die P3P-Technik in einem offenen Kooperationsprozess von einer Reihe von W3C-Mitgliedern entwickelt wurde.
"Given the fundamental importance of privacy protection on the Web, and our commitment to open standards, we decided that it was our responsibility to provide the community with a thorough analysis of the relationship between the patent and P3P," sagte Daniel J. Weitzner, Technology and Society Domain Leader beim World Wide Web Consortium und verantwortlich für die P3P-Entwicklung. ("Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung des Datenschutzes im Web und unseres Engagements für offene Standards betrachteten wir es als unsere Aufgabe, der Webgemeinde ein umfassendes Gutachten über den Zusammenhang zwischen dem Patent und P3P zur Verfügung zu stellen" sagte Daniel J. Weitzner, Technology and Society Domain Leader beim World Wide Web Consortium und verantwortlich für die P3P-Entwicklung.)
Das vollständige Gutachten ist auf der W3C-Web-Site unter http://www.w3.org/TR/P3P-analysis verfügbar.
Das W3C verpflichtete den namhaften Patentanwalt Barry Rein von Pennie &. Edmonds, um zu bewerten, inwieweit P3P das Intermind-Patent verletzt oder nicht. Herr Rein und seine Mitarbeiter stellten mit Unterstützung von Joseph Regale, W3C Policy Analyst, der maßgeblich an der Entwicklung der P3P-Spezifikation beteiligt war, fest, dass eine Einhaltung des P3P-Standards ohne eine Verletzung des Intermind-Patents möglich ist.
.... P3P does not include the control structure of the '325 patent claims for at least two fundamental reasons: (1) neither the proposal nor the User Preferences file includes data, metadata, and instructions organized using object-oriented programming to encapsulate the data together with the instructions for using it, and (2) neither the proposal nor the User Preferences file provides location transparency or completely specifies a communications relationship. For these reasons, P3P-compliant Web services and user agents do not literally infringe any claim of the '325 patent.
( .... Aus mindestens zwei wesentlichen Gründen beinhaltet P3P nicht die Kontrollstruktur der '325 Patentansprüche: (1) weder der Entwurf noch die User-Preferences-Datei enthält Daten, Metadaten und Anweisungen, die mittels objektorientierter Programmierung organisiert sind, um die Daten zusammen mit den Anweisungen zu ihrer Nutzung zu integrieren und (2) weder der Entwurf noch die User-Preferences-Datei gewährleistet Standort-Transparenz oder spezifiziert eine Kommunikationsbeziehung vollständig. Aus diesen Gründen verletzen P3P-konforme Web-Dienste und Benutzeragenten keinerlei Ansprüche des '325 Patents.
Die P3P-Technik wurde in einem einvernehmlichen Prozess mit Vertretern von mehr als einem Dutzend Mitgliedsorganisationen des W3C sowie eingeladenen Datenschutzfachleuten aus der ganzen Welt entwickelt.
Zum ersten Mal in der Geschichte des World Wide Web Consortiums gab es einen Konflikt zwischen dem offenen Technik-Entwicklungsprozess und urheberrechtlichen Ansprüchen. "We felt that we owed it to the Web community to clear up the confusion over the Intermind patent," sagte Weitzner, "but hope not to make this a regular practice." ("Wir meinten, dass wir der Webgemeinde hinsichtlich der Verwirrung über das Intermind-Patent eine Klärung schuldeten", sagte Weitzer, "hoffen aber nicht, dass dies zur Regel wird".)